Ein interessierter Student, der auf seine Notizen blickt.

Für ein Bachelor- oder Masterstudium brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Das schreibt das Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vor. Dafür genügt eine der folgenden Qualifikationen:

  • die allgemeine Hochschulreife
  • die Fachhochschulreife
  • die fachgebundene Hochschulreife

Für ein Bachelorstudium reicht auch eine berufliche Qualifikation. Je nach Studiengang gelten möglicherweise weitere Zugangsvoraussetzungen.

Für ein Masterstudium brauchen Sie neben der Hochschulzugangsberechtigung einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Das ist in der Regel ein Bachelorabschluss oder ein anderer berufsqualifizierender Abschluss, zum Beispiel ein abgeschlossenes Diplomstudium. Ihr Abschluss muss fachlich zum gewünschten Masterstudiengang passen. Die genauen Anforderungen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Masterstudiengangs.

Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Hochschulzugangsberechtigungen und ihre Zulassungsvoraussetzungen.

Die drei Hochschulreifen

Für ein Bachelor- oder Masterstudium gibt es drei Hochschulreifen, die Sie berechtigen: die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife.

Sonderfälle bei der Fachhochschulreife

In folgenden Fällen gelten besondere Regelungen für den Erwerb der Fachhochschulreife.

Berufliche Qualifikation

Auch ohne Fachhochschulreife können Sie mit einer beruflichen Qualifikation ein Bachelorstudium aufnehmen.

Ausländische Bildungsabschlüsse

Haben Sie Ihren Bildungsabschluss im Ausland oder in der ehemaligen DDR erworben, gelten zusätzliche Prüfschritte.

 

Wichtige Hinweise

Wenn ein Teil Ihrer Hochschulzugangsberechtigung noch fehlt

Fehlt bei Ihrer Bewerbung noch ein Teil einer Prüfung oder ein Teil Ihrer praktischen Tätigkeit, reicht das zunächst aus. Weisen Sie uns innerhalb der Bewerbungsfrist mit einer Bescheinigung glaubhaft nach, dass Sie die Hochschulzugangsberechtigung vollständig bis zum Vorlesungsbeginn erwerben. Das schreibt § 25 Abs. 3 StPVLVO vor.

Bewerben Sie sich zum Sommersemester, gilt zusätzlich § 27 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 2 StPVLVO.

Haben Sie Rückfragen zu dieser Regelung, wenden Sie sich frühzeitig an uns. Wir beraten Sie gerne.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Manche Studiengänge verlangen zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen auf dieser Seite noch fachspezifische Voraussetzungen. Das können zum Beispiel Fremdsprachenkenntnisse auf einem bestimmten Niveau, ein Praktikum oder ein Fragebogen sein.

Interessieren Sie sich für ein duales Studium, brauchen Sie in der Regel zusätzlich einen abgeschlossenen Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen der Hochschule.

Eine vollständige Liste aller fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen würde hier zu weit führen. Prüfen Sie daher auf der Seite Ihres gewünschten Studiengangs, ob dort zusätzliche Voraussetzungen gelten.