Zugang für beruflich Qualifizierte in Rheinland-Pfalz

Sie haben eine Berufsausbildung abgeschlossen und möchten studieren? Auch ohne Fachhochschulreife haben Sie in Rheinland-Pfalz mehrere Wege, eine Hochschulzugangsberechtigung zu erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Ihre Bewerbung abläuft.

Direkter Zugang über Ihre Berufsausbildung

Für einen direkten Hochschulzugang zählt Ihr Notendurchschnitt aus Berufsabschlussprüfung und Berufsschulzeugnis. Liegt dieser bei 2,5 oder besser, erhalten Sie eine nicht fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.

Diese Regelung gilt nur für Fachhochschulen. Für ein Universitätsstudium reicht sie nicht aus.

Alternative: Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifizierung

Mit einer abgeschlossenen Meisterprüfung nach §§ 45, 51a oder 122 der Handwerksordnung oder einer vergleichbaren Prüfung erhalten Sie ebenfalls einen direkten Zugang. Er gilt sowohl für Fachhochschulen als auch für Universitäten der angewandten Wissenschaften.

So läuft Ihre Bewerbung ab

Auch mit beruflicher Qualifikation bewerben Sie sich im regulären Verfahren. Über Ihre Zulassung entscheiden Ihre Durchschnittsnote und eine mögliche Wartezeit. Einen garantierten Studienplatz gibt es dabei nicht, aber Sie haben mit Ihrer Qualifikation die gleichen Chancen wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber.

Beratung vor der Einschreibung

Werden Sie zugelassen, führen wir vor Ihrer Einschreibung ein Beratungsgespräch mit Ihnen, sofern das nicht bereits stattgefunden hat. Wir bestätigen Ihnen dieses Gespräch schriftlich. Den weiteren Ablauf erläutern wir Ihnen während der Bewerbungsbearbeitung.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage

Die Zulassung für beruflich Qualifizierte basiert auf dem Hochschulgesetz und der Verordnung für den direkten Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (UniStudBV) vom 9. Dezember 2010.

Haben Sie Fragen zur Zulassung mit beruflicher Qualifikation?

Der Studierendenservice hilft Ihnen weiter.