Ute Pröllochs
Projektmitarbeiterin- N 022
- proellochs@hs-worms.de
- 480
- Forschung & Transfer
Die Schwerbehindertenvertretungen werden von den Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und diesen Gleichgestellten für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Neunten Buch Soziales Gesetzbuch (SGB IX) festgelegt. Die Vertrauenspersonen sind die zentrale Anlaufstelle für alle Belange und Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter, von der Unterstützung im Bewerbungsverfahren über Probleme am Arbeitsplatz bis hin zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Die Vertrauenspersonen nehmen Anregungen und Beschwerden entgegen und haben stets ein offenes Ohr für Ihre Anliegen jeglicher Art. Sie können die Vertrauenspersonen über ihre persönlichen Mail-Adressen oder über die allgemeine E-Mail-Adresse: vertrauensperson@hs-worms.de erreichen. Alle Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Termine nach Vereinbarung.
Vertrauensperson für Menschen mit Schwerbehinderung
Susan Jung
Stellvertretung - Vertrauensperson für Menschen mit Schwerbehinderung
Ute Pröllochs
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind vielseitig und in § 178 SGB IX definiert.
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt das Interesse der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung und Gleichgestellten u.a. in den Personalratssitzungen und Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) und steht zudem im engen Austausch mit der Dienststelle.
Ergänzend zur Inklusionsvereinbarung hat die Personalabteilung in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung eine Leitlinie für Führungskräfte entwickelt. Sie soll sensibilisieren und praxisnah unterstützen, wenn es um den Umgang mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten geht.
Die Leitlinie fasst die wichtigsten Pflichten und Handlungsempfehlungen übersichtlich zusammen – von der barrierefreien Arbeitsplatzgestaltung über Unterstützungsmöglichkeiten bis hin zu Beteiligungsverfahren.
Die Leitlinie finden Sie hier auf der Intranetseite der Personalabteilung unter „Inklusion“.
Antrag auf Feststellung des Grad der Behinderung
Wenn Sie eine Behinderung haben und Ihren Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen möchten, stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt Ihres Wohnsitzes. Ab einem GdB von 50 oder mehr gelten Sie als schwerbehindert und haben Anspruch auf entsprechende Nachteilsausgleiche und Rechte nach dem Sozialgesetzbuch IX. Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und beantworten Ihre Fragen zum Verfahren.
Antrag auf Gleichstellung
Wenn Ihr GdB zwischen 30 und 40 liegt und Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung ohne Gleichstellung einen Arbeitsplatz nicht behalten (oder bekommen können), können Sie einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen. Mit einer Gleichstellung sind Sie schwerbehinderten Menschen rechtlich gleichgestellt und genießen weitgehend die gleichen Schutzrechte, z. B. beim Kündigungsschutz. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und unterstützen bei der Antragstellung.
Mit einem Bescheid der Schwerbehinderung oder Gleichstellung, haben Sie das Recht auf unterschiedliche Nachteilsausgleiche - abhängig von Ihrem Grad der Behinderung. Eine Auflistung sowie hochschulinterne Ausgleich entnehmen Sie dem Reiter unten auf der Seite.
Einen Campusplan mit Angaben zu Behindertenparkplätzen, Aufzügen sowie barrierefreien WCs finden Sie hier.
Die Beauftragten für Studieren mit Beeinträchtigung finden Sie hier.
Berufliche Bildung
§ 164, Abs. 4 SGB IX
„Die schwerbehinderten Menschen haben gegenüber ihren Arbeitgebern Anspruch auf
...
2. bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung ihres beruflichen Fortkommens,
3. Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung
...“
Kommentar: „Es gehört damit zum besonderen Förderauftrag des Arbeitgebers bzw. der von ihm beauftragten Führungskraft, den Qualifizierungsbedarf schwerbehinderter Beschäftigter regelmäßig zu ermitteln und mit den Betroffenen zu erörtern."
Hauptschwerbehindertenvertretung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit
Barbara Frankreiter
MWG
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
T: 06131 / 16-5051
F: 06131 / 16-4019
E: barbara.frankreiter@mwg.rlp.de
https://mwg.rlp.de/ministerium/hauptschwerbehindertenvertretung
Die neue Inklusionsvereinbarung wurde im Februar 2025 von der Präsidentin, der Personalratsvorsitzenden und der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen unterzeichnet.
Die neue Inklusionsvereinbarung der Hochschule Worms finden Sie, wenn Sie im Intranet unter "Dienstvereinbarungen".
Eine detaillierte Auflistung, welcher Nachteilsausgleich ab welchem Grad der Behinderung (GdB) gilt, können Sie der Übersicht des beta Instituts entnehmen (Stand 2025). Darunter fallen u.a.:
Weitere Leistungen nach § 49 SGB IX u.a.:
Ansprechstellen
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Berufsbegleitender Dienst - Verein für Integratio und Teilhabe am Leben e.V.
Deutsche Rentenversicherung - Rente für schwerbehinderte Menschen
REHADAT - zentrale unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Stadt Worms - Inklusion, Versorgungsamt, etc.
Gesetze
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitsstättenverordnung Rheinland-Pfalz (§ 3a)
Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (§ 35)
Sozialgesetzbuch - SGB Neuntes Buch
Blogbeitrag zu inklusivem Wording von myAbility www.myability.org/wissen/wissens-blog/inklusion-unternehmen/erfolgsfaktoren/inklusives-wording
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