Für ein Bachelor- oder Masterstudium brauchen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung. Das schreibt das Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz vor. Dafür genügt eine der folgenden Qualifikationen:
- die allgemeine Hochschulreife
- die Fachhochschulreife
- die fachgebundene Hochschulreife
Für ein Bachelorstudium reicht auch eine berufliche Qualifikation. Je nach Studiengang gelten möglicherweise weitere Zugangsvoraussetzungen.
Für ein Masterstudium brauchen Sie neben der Hochschulzugangsberechtigung einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Das ist in der Regel ein Bachelorabschluss oder ein anderer berufsqualifizierender Abschluss, zum Beispiel ein abgeschlossenes Diplomstudium. Ihr Abschluss muss fachlich zum gewünschten Masterstudiengang passen. Die genauen Anforderungen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Masterstudiengangs.
Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Hochschulzugangsberechtigungen und ihre Zulassungsvoraussetzungen.
Die drei Hochschulreifen
Für ein Bachelor- oder Masterstudium gibt es drei Hochschulreifen, die Sie berechtigen: die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und die Fachhochschulreife.
Mit der allgemeinen Hochschulreife können Sie jedes Fach an Fachhochschulen und Universitäten studieren.
Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt Sie nur für bestimmte Fachbereiche oder Studiengänge. Diese müssen zu den Fächern passen, die auf Ihrem Zeugnis stehen. Zusätzlich benötigen Sie ein einschlägiges Vorpraktikum.
Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Teilen: einem schulischen Teil und einer praktischen Vorbildung, meist einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Damit können Sie grundsätzlich alle Fachrichtungen an der Hochschule Worms studieren.
Passt Ihre praktische Vorbildung nicht zur gewünschten Studienrichtung, benötigen Sie zusätzlich ein einschlägiges Praktikum. Wie lange dieses dauert, legt der jeweilige Fachbereich fest.
Eine gleichwertige Berechtigung können Sie auch an Gymnasien, Kollegs oder Abendgymnasien erwerben. Besondere Regelungen für diese Fälle finden Sie weiter unten unter „Sonderfälle bei der Fachhochschulreife".
Sonderfälle bei der Fachhochschulreife
In folgenden Fällen gelten besondere Regelungen für den Erwerb der Fachhochschulreife.
Interessieren Sie sich für ein duales Studium? Dann reicht Ihnen möglicherweise der schulische Teil der Fachhochschulreife aus, auch wenn Ihre praktische Vorbildung noch fehlt. Diese Sonderregelung gilt nach § 25 Abs. 3 StPVLVO in Verbindung mit § 20 Abs. 3 Satz 5 HochSchG.
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife finden Sie unter „Fachhochschulreife".
Kontaktieren Sie uns gerne, um zu erfahren, ob diese Regelung für Sie gilt.
Für die Fachhochschulreife weisen Sie eine einjährige fachpraktische Vorbildung nach, zum Beispiel ein Praktikum oder eine Berufsausbildung.
Ist Ihr Praktikum bei der Bewerbung noch nicht abgeschlossen, reicht ein Nachweis, dass Sie es aktuell absolvieren und bis Vorlesungsbeginn beenden. Mehr dazu im Hinweis am Ende dieser Seite.
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife finden Sie unter „Fachhochschulreife".
Haben Sie Ihre Fachhochschulreife am Berufskolleg Baden-Württemberg erworben, benötigen Sie für Rheinland-Pfalz zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung außerhalb des Berufskollegs
- eine halbjährige praktische Tätigkeit in Vollzeit im Anschluss an das Berufskolleg, zum Beispiel Berufstätigkeit, Praktikum, Dienst oder FSJ
Ist diese praktische Tätigkeit bei der Bewerbung noch nicht abgeschlossen, reicht ein Nachweis, dass Sie sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist beenden.
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Fachhochschulreife finden Sie unter „Fachhochschulreife".
Berufliche Qualifikation
Auch ohne Fachhochschulreife können Sie mit einer beruflichen Qualifikation ein Bachelorstudium aufnehmen.
Auch ohne Fachhochschulreife können Sie sich als beruflich qualifizierte Bewerberin oder beruflich qualifizierter Bewerber bewerben.
Sie benötigen eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5. Diese errechnet sich aus Prüfungszeugnis und Berufsschulzeugnis.
Alle Voraussetzungen für beruflich Qualifizierte finden Sie hier im Überblick.
Ausländische Bildungsabschlüsse
Haben Sie Ihren Bildungsabschluss im Ausland oder in der ehemaligen DDR erworben, gelten zusätzliche Prüfschritte.
Ihre Studienberechtigung richtet sich nach den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz. Zunächst prüft uni-assist Ihre Zeugnisse vor. Das Vorprüfungsdokument reichen Sie zusammen mit Ihrer Bewerbung bei uns ein.
Danach entscheiden wir, ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung einem deutschen Abschluss entspricht. Ist das der Fall, können Sie direkt studieren.
Entspricht Ihre Hochschulzugangsberechtigung einem deutschen Abschluss nicht, legen Sie zunächst die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg ab. Informationen dazu erhalten Sie beim Studienkolleg in Kaiserslautern.
Für eine erste Einschätzung, wie Ihr Abschluss im deutschen Bildungssystem eingeordnet wird, nutzen Sie Anabin oder die Zulassungsdatenbank des DAAD. Geben Sie dafür Ihr Herkunftsland an, beziehungsweise das Land, in dem Sie Ihr Abitur gemacht haben.
Ihre Studienberechtigung ergibt sich aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.05.1990 (Amtsblatt Seite 381) und der Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 25.06.1991 (Gemeinsames Amtsblatt Seite 24).
Wichtige Hinweise
Wenn ein Teil Ihrer Hochschulzugangsberechtigung noch fehlt
Fehlt bei Ihrer Bewerbung noch ein Teil einer Prüfung oder ein Teil Ihrer praktischen Tätigkeit, reicht das zunächst aus. Weisen Sie uns innerhalb der Bewerbungsfrist mit einer Bescheinigung glaubhaft nach, dass Sie die Hochschulzugangsberechtigung vollständig bis zum Vorlesungsbeginn erwerben. Das schreibt § 25 Abs. 3 StPVLVO vor.
Bewerben Sie sich zum Sommersemester, gilt zusätzlich § 27 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 Satz 2 StPVLVO.
Haben Sie Rückfragen zu dieser Regelung, wenden Sie sich frühzeitig an uns. Wir beraten Sie gerne.
Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen
Manche Studiengänge verlangen zusätzlich zu den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen auf dieser Seite noch fachspezifische Voraussetzungen. Das können zum Beispiel Fremdsprachenkenntnisse auf einem bestimmten Niveau, ein Praktikum oder ein Fragebogen sein.
Interessieren Sie sich für ein duales Studium, brauchen Sie in der Regel zusätzlich einen abgeschlossenen Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag mit einem Kooperationsunternehmen der Hochschule.
Eine vollständige Liste aller fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen würde hier zu weit führen. Prüfen Sie daher auf der Seite Ihres gewünschten Studiengangs, ob dort zusätzliche Voraussetzungen gelten.