Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen
Haben Sie Ihren Bildungsabschluss im Ausland erworben, gelten für Sie zusätzliche Voraussetzungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Nachweise Sie benötigen und wie Sie diese einreichen.
Alle deutschsprachigen Studiengänge finden auf Deutsch statt. Gute Deutschkenntnisse sind daher notwendig.
Haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben, weisen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nach. Das schreibt die Einschreibeordnung der Hochschule Worms vor. Erwerben Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nach Möglichkeit bereits in Ihrem Heimatland. Legen Sie dort, wenn möglich, auch gleich den Nachweis ab.
Für ein Studium an der Hochschule Worms erkennen wir folgenden Nachweis an:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, DSD (C1) – Zweite Stufe (insbesondere für deutsche Schulen im Ausland)
Als gleichwertig erkennen wir zusätzlich an:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Stufe 2 (DSH 2). Die Hochschule Worms bietet weder die Prüfung noch Vorbereitungskurse an. Suchen Sie sich rechtzeitig einen passenden Kurs, zum Beispiel bei einem Goethe-Institut, einer Volkshochschule, einer Sprachschule oder der Deutschabteilung Ihrer Universität.
- Zeugnis der Feststellungsprüfung im Fach Deutsch, abgelegt an einem staatlichen Studienkolleg
- Sprachnachweise, die KMK und HRK durch bilaterale Abkommen als ausreichend anerkennen
- Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) C2 des Goethe-Instituts
- Österreichisches Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)
- Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München
- Nachweis eines Germanistik-Studiengangs
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit einem Gesamtergebnis von mindestens 16 Punkten
- Zeugnis der bestandenen Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule"
Das neue, kombinierte TestDaF-Zertifikat erkennen wir aktuell noch nicht an. Es weist die jeweils besten Ergebnisse aus mehreren digitalen TestDaF-Prüfungen aus.
Die gesetzliche Grundlage für den Sprachnachweis finden Sie in der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen (RO-DT) von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz.
Die Liste der registrierten DSH-Hochschulen finden Sie beim Fachverband Deutsch als Fremdsprache.
Wichtiger Hinweis: Wir erkennen keine Zeugnisse an, die nicht zertifiziert sind. Dazu zählen zum Beispiel imitierte Zeugnisse des DIM (Dolmetscher-Institut Münster, TestDaF) oder sogenannte „DSH-Zeugnisse" der Hartnackschule.
Reichen Sie Ihren Sprachnachweis bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Bewerberportal ein. Eine bedingte Zulassung oder Vorabzulassung ohne diesen Nachweis ist nicht möglich.
Bewerben Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang, benötigen Sie keinen deutschen Sprachnachweis.
Bewerben Sie sich mit ausländischen Zeugnissen, prüft uni-assist zunächst Ihre Unterlagen. Kümmern Sie sich frühzeitig darum: Die Bearbeitung kann bis zu acht Wochen dauern.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Vorprüfungsdokumentation (VPD). Laden Sie diese zusammen mit Ihren übrigen Unterlagen fristgerecht im Bewerbungsportal hoch.
Wichtig: Die VPD muss für die Hochschule Worms ausgestellt und darf nicht älter als ein Jahr sein.
Keine VPD benötigen:
- Bewerberinnen und Bewerber mit abgeschlossener Feststellungsprüfung oder Studienkolleg
- Bewerberinnen und Bewerber für ein Erasmus-Austauschstudium
- Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudienplatz, deren Bachelorabschluss in Deutschland erworben wurde
So beantragen Sie eine VPD:
- Sammeln Sie Ihre Dokumente und lassen Sie diese gegebenenfalls übersetzen.
- Registrieren Sie sich bei My assist und geben Sie Ihre persönlichen Daten ein.
- Wählen Sie Ihr gewünschtes Semester und die Hochschule Worms aus.
- Laden Sie Ihre Dokumente in My assist hoch.
- Bezahlen Sie die Bearbeitungsgebühr.
Eine Checkliste zum VPD-Verfahren finden Sie auf der Website von uni-assist.
Die Akademische Prüfstelle (APS) prüft Bildungsabschlüsse aus China, Vietnam und Indien. Sie gehört zu den Kulturabteilungen der deutschen Botschaften und arbeitet mit dem DAAD zusammen.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein Zertifikat. Es bestätigt: Ihre Unterlagen sind echt und Ihre Studienleistungen reichen für ein Studium in Deutschland aus.
Wer benötigt ein Zertifikat der APS?
Bewerben Sie sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss, benötigen Sie ein APS-Zertifikat. Das gilt für Bachelor- und Masterstudiengänge.
Bewerberinnen und Bewerber mit Dokumenten aus Hongkong, Macao und Taiwan benötigen kein APS-Zertifikat.
Wie beantrage ich ein Zertifikat der APS?
Zuständig ist jeweils die Deutsche Botschaft in Ihrem Herkunftsland:
- China: Peking oder Shanghai
- Vietnam: Hanoi
- Indien: Neu-Delhi
Registrieren Sie sich online auf der jeweiligen Website: Peking, Shanghai, Hanoi oder Neu-Delhi.
Bis wann muss ich das Zertifikat einreichen?
Laden Sie Ihr digital signiertes APS-Zertifikat im Bewerberportal hoch. Ohne gültiges Zertifikat können wir Ihre Bewerbung nicht bearbeiten.