Deutschkenntnisse
Gemäß der derzeit gültigen Einschreibeordnung der Hochschule Worms müssen Bewerberinnen und Bewerber, die ihren relevanten Bildungsabschluss im Ausland erworben haben, die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse gemäß der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) in ihrer aktuell gültigen Fassung nachweisen. Anderenfalls kann Ihre Bewerbung nicht für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Übersicht der anerkennungsfähigen Sprachnachweise (Datei hochladen)
Weitere Informationen entnehmen Sie auch gerne der Seite des Deutschen Akademischen Austausdienstes/ DAAD
Wichtiger Hinweis: Der Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse muss spätestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist im Bewerberportal hochgeladen werden.
Eine bedingte Zulassung oder Vorabzulassung ohne gültigen Deutschnachweis ist nicht möglich.
Ausnahme: Bei einer Bewerbung für einen englischsprachigen Studiengang ist der Nachweis der deutschen Sprache nicht erforderlich.
Akademische Prüfstelle (APS)
Was ist ein Zertifikat der APS?
Die Akademische Prüfstelle (APS) ist eine Serviceeinrichtung der Kulturabteilungen der deutschen Botschaften in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD). Sie prüft die Unterlagen von Bewerber:innen, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium in Deutschland bewerben wollen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber ein Zertifikat. Dieses Zertifikat bestätigt, dass die eingereichten Unterlagen echt sind und die Studienleistungen für ein Studium an einer deutschen Hochschule ausreichen.
Wer benötigt ein Zertifikat der APS?
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium an einer deutschen Hochschule bewerben möchten. Dies gilt für Bachelor- und Masterstudiengänge .
Bewerberinnen und Bewerber mit Dokumenten aus Hongkong, Macao und Taiwan benötigen kein Zertifikat der APS.
Wie beantrage ich ein Zertifikates der APS?
Das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle wird in China vom Kulturreferat der Deutschen Botschaft in Peking und Shanghai ausgestellt. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Vietnam ist die APS in Hanoi zuständig, für solche aus Indien die in Neu-Delhi.
Sie registrieren sich online auf der Website der APS in Peking, Shanghai, Hanoi oder Neu-Delhi.
Bis wann muss ich das Zertifikat nachweisen?
Für die Bewerbung laden Sie bitte Ihr digital signiertes APS Zertifikat im Bewerberportal hoch, ohne ein gültiges APS Zertifikat können wir Ihre Bewerbung nicht bearbeiten!