Startklar fürs Studium? Wir zeigen den Weg – transparent und persönlich
Für die Aufnahme eines Bachelor- oder Masterstudiums ist eine anerkannte Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Diese Vorgabe beruht auf dem Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz.
Je nach Studiengang können zusätzliche Voraussetzungen gelten – gerne informieren wir Sie dazu im weiteren Verlauf individuell.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Wer sich für ein Studium interessiert, benötigt als Hochschulzugangsberechtigung entweder die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Alternativ ist der Zugang zu einem Bachelorstudium auch durch die sogenannte berufliche Qualifikation möglich.
Wer sich für ein Masterstudium bewerben möchte, muss neben der Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich den Abschluss eines Bachelorstudiums (oder eines anderen berufsqualifizierenden Abschlusses wie z.B. ein Diplomstudium) nachweisen können. Siehe auch “Erster berufsqualifizierender Abschluss (Bachelor, Diplom, Magister)”
Nähere Informationen gewünscht? Hier sind detaillierte Informationen zusammengestellt.
Wenn Sie sich mit einem ausländischen Bildungsnachweis für ein Studium an der Hochschule Worms bewerben, beachten Sie bitte:
- Für deutschsprachige Studiengänge ist ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich.
- Es fällt eine Zeugnisbearbeitungsgebühr an.
- Je nach Herkunftsland ist zusätzlich eine APS-Bescheinigung einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite
“N.N”