Beurlaubung

Sie können auf schriftlichen Antrag innerhalb der Rückmeldefrist für das nächste Semester eine Beurlaubung beantragen, wenn Sie einen wichtigen, von Ihnen nicht zu vertretenden Grund nachweisen (§ 16 der Einschreibeordnung der Hochschule Worms).

Belegen Sie den Antrag mit den entsprechenden Unterlagen beziehungsweise Nachweisen. Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist in der Regel nicht möglich.

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M-Gebäude, Raum M05

Sprechzeiten vor Ort:
Mo. + Di.: 09:00 - 12:00 Uhr
Do.: 13:00 - 15:00 Uhr