Beglaubigung von Hochschuldokumenten und Zweitausfertigungen

Absolvierende können sich in der Prüfungsverwaltung ihre Urkunde oder ihr Zeugnis der Hochschule Worms gegen eine Gebühr beglaubigen lassen. Wir bestätigen dabei die Echtheit der Dokumente.

Wie beantrage ich die Beglaubigung?

Bitte nehmen Sie vorab per E-Mail Kontakt mit uns auf.

Teilen Sie uns mit, welche Dokumente Sie beglaubigen lassen möchten und wie viele Exemplare Sie jeweils benötigen. In unserer Antwort informieren wir Sie über den weiteren Ablauf.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Beglaubigungen und Zweitausfertigungen nur nach vorheriger Beantragung ausstellen können.

Beglaubigung von Hochschuldokumenten

Urkunden

  • Fertigen Sie eine Kopie Ihrer Originalurkunde an.
  • Legen Sie die Kopie und das Original während der Öffnungszeiten der Prüfungsverwaltung zur Beglaubigung vor.

Zeugnisse

  • Fertigen Sie eine Kopie Ihres Originalzeugnisses an.
  • Kopieren Sie das Zeugnis im Format DIN A3 auf vier DIN-A4-Seiten (bitte nicht heften).
  • Legen Sie die Kopien und das Original während der Öffnungszeiten der Prüfungsverwaltung zur Beglaubigung vor.

Wenn Sie nicht mehr in Worms sind, erhalten Sie amtliche Beglaubigungen Ihrer Dokumente auch bei jeder Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Sie müssen dafür nicht extra an die Hochschule kommen.

Unterschrift der Prüfungsverwaltung auf Leistungsübersichten

Leistungsübersichten, die Sie selbst im ICMS-Portal ausdrucken, sind auch ohne Unterschrift gültig. In seltenen Fällen benötigen Sie dennoch eine Unterschrift. Drucken Sie die Leistungsübersicht dann selbst im ICMS-Portal aus und legen Sie diese während der Öffnungszeiten der Prüfungsverwaltung zur Unterschrift vor.

Zweitausfertigung von Urkunden oder Zeugnissen

Haben Sie Ihre Hochschulurkunde oder Ihr Zeugnis verloren oder wurde es zerstört, stellen wir Ihnen eine Zweitausfertigung aus. Mit einem Siegel bestätigen wir, dass die Zweitausfertigung mit dem Dokument der Hochschule übereinstimmt.

Senden Sie uns zur Beantragung eine E-Mail an die Prüfungsverwaltung mit den folgenden Angaben.

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Kontaktdaten
  • Abschluss, Studiengang und Matrikelnummer (falls vorhanden)
  • benötigtes Dokument

Die Ausstellung einer Zweitausfertigung ist gebührenpflichtig. Nach Ihrem Antrag erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung mit den Bankdaten der Hochschule und Hinweisen zum weiteren Vorgehen.

Kontakt Prüfungsverwaltung

Alessandra Rutica

Sachbearbeitung
Raum M 07