Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Wer sich für ein Studium interessiert, benötigt als Hochschulzugangsberechtigung entweder die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Alternativ ist der Zugang zu einem Bachelorstudium auch durch die sogenannte berufliche Qualifikation möglich. Was das genau bedeutet, erläutern wir Ihnen nachfolgend:

Hinweis:

Fehlt für den vollständigen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ein Teil einer Prüfung oder ein Teil einer praktischen Tätigkeit zum Zeitpunkt der Bewerbung, so ist der Hochschule gemäß §25 (3) StPVLVO,
innerhalb der Bewerbungsfrist durch eine Bescheinigung oder geeignete Nachweise glaubhaft zu machen, dass der vollständige Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung bis zum Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden kann. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester gilt zudem §27 (4) i.V.m. §24 (3) Satz 2 StPVLVO.

Bei Rückfragen zu dieser Regelung wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns. Wir beraten Sie gerne!