Erasmus+ in Europa
Möchten Sie andere europäische Länder kennenlernen und Ihre fachlichen, sprachlichen sowie interkulturellen Fähigkeiten erweitern? Dann können Sie mit Erasmus+ Studienerfahrung im Ausland sammeln.
Das Erasmus+ Programm unterstützt Sie finanziell. An der Partnerhochschule zahlen Sie keine Studiengebühren.
Studienleistungen aus dem Ausland können Sie in Absprache mit Ihrem Fachbereich anerkennen lassen.
Sie können sich jedes Jahr vom 12. November bis 12. Dezember für einen Auslandsaufenthalt im Sommer- oder Wintersemester bewerben.
Mit Erasmus+ können Sie an einer europäischen Partnerhochschule studieren. Das Programm fördert die Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen Bildung und der Hochschulbildung.
Ein Auslandsstudium ist an Partnerhochschulen in folgenden Ländern möglich:
- 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
- Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei
- Großbritannien, sofern mit der jeweiligen Partnerhochschule ein entsprechender Erasmus-Folgevertrag besteht
Bewerbung
Erasmus+ Austauschplätze beruhen auf fachspezifischen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen oder Instituten und den ausländischen Partnerhochschulen.
Sie können sich nur für Austauschplätze bewerben, die auf einer solchen Vereinbarung beruhen. Eine Bewerbung unabhängig von diesen Vereinbarungen ist nicht möglich.
Weitere Infos über die Anzahl der Plätze je Partnerhochschule finden Sie in unserem Publisher im Intranet.
Schweiz
Für die Schweiz gelten derzeit Sonderregelungen außerhalb des Erasmus+ Programms. Bitte wenden Sie sich an das Erasmus-Büro.
- Sie sind von den Studiengebühren an Ihrer Gasthochschule befreit
- Für Teilnehmende mit Sonderbedürfnissen gibt es zusätzliche finanzielle Fördermöglichkeiten
- Sie erhalten einen finanziellen Zuschuss angepasst an Ihr Zielland
- Die im Ausland erworbenen Leistungen können nach Absprache mit Ihrem Fachbereich anerkannt werden
Veranlassen Sie die Erasmus+ Zahlungsanweisung erst, nachdem Ihnen die Partnerhochschule zugesagt hat.
Sie erhalten die Auszahlung, sobald wir den Letter of Arrival von Ihrer Partnerhochschule erhalten haben. Der Letter of Arrival bestätigt Ihre Ankunft an der Partnerhochschule.
Veranlassen Sie die Zahlungsanweisung erst nach Ihrem Auslandssemester.
Lassen Sie sich nach Ihrer letzten Klausur den Letter of Departure (LoD) von Ihrer Partnerhochschule ausstellen. Senden Sie uns den Letter of Departure (LoD)anschließend per E-Mail an outgoing@hs-worms.de.
- 294
- silas.riegel@hs-worms.de
- H 105
- Leiter
- 266
- joachim.mayer@hs-worms.de
- H 103