Senat
Aufgaben:
Der Senat hat - soweit das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes bestimmt - alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule betreffen. Neben der Präsidentin und dem Hochschulrat ist er ein zentrales Organ der Hochschule. Seine besonderen Aufgaben sind im Hochschulgesetz (HochSchG) in § 76 Abs. 2 geregelt.
Zusammensetzung:
Dem Senat gehören mindestens als vorsitzendes Mitglied die Präsidentin oder der Präsident, ein Mitglied jedes Fachbereichs aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie Mitglieder der Gruppen der Studierenden, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht wissenschaftlichen Mitarbeitern stimmberechtigt an. Die Amtszeit der professoralen Mitglieder sowie die Amtszeit der Mitarbeitenden beträgt 3 Jahre; die Amtszeit der studentischen Vertreter beträgt 1 Jahr.
Mitglieder des Senats:
Die Präsidentin der Hochschule Worms, Prof. Dr. Alexandra Nonnenmacher, ist Vorsitzende des Senats. Die Vizepräsidenten der Hochschule vertreten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet die Präsidentin, vgl. § 82 Abs. 1 S. 4 HochSchG. Diese sind Herr Prof. Dr. Michael Graef und Herr Prof. Dr. Hans Rück. Ihre Aufgaben bestimmt der Geschäftsverteilungsplan (§ 79 Abs. 4 HochSchG).
| Vorsitzende | Prof. Dr. Alexandra Nonnenmacher | Präsidentin |
| Professorin | Prof. Dr. Tanja-Nadine Antonakopoulos | Fachbereich Wirtschaftswissenschaften |
| Professor | Prof. Dr. Dirk Schilling | Fachbereich Wirtschaftswissenschaften |
| Professor | Prof. Dr. Tobias Ehlen | Fachbereich Touristik/'Verkehrswesen |
| Professor | Prof. Dr. Jan Mauelshagen | Fachbereich Touristik/'Verkehrswesen |
| Professorin | Prof. Dr. Elisabeth Heinemann | Fachbereich Informatik |
| Professor | Prof. Dr. Werner König | Fachbereich Informatik |
| Studierender | Moritz Muth | Fachbereich Wirtschaftswissenschaften |
| Studierender | Maximilien Krauß | Fachbereich Touristik/'Verkehrswesen |
| Studierender | Leon Hauser | Fachbereich Informatik |
| Mitarbeitende | Susanne Ripp | Fachbereich Wirtschaftswissenschaften |
Die Amtszeit der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie der Gruppe der akademischen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht bis 31.08.2028. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder besteht bis 31.08.2026.
Der Senat hat alle Angelegenheiten wahrzunehmen, die die gesamte Hochschule angehen.
Er hat unter anderem mit der Mehrheit seiner Mitglieder
- die Grundordnung zu erlassen und zu ändern,
- die Präsidentin / den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen / die Vizepräsidenten zu wählen,
- die Einschreibeordnung und Benutzungsordnungen für zentrale Einrichtungen zu erlassen,
- zu Ordnungen für Hochschulprüfungen, Promotions- und Habilitationsordnungen und wesentlichen Änderungen dieser Ordnungen Stellung zu nehmen,
- über die Errichtung, Änderung, Aufhebung und Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten und allgemeine Grundsätze über die Verteilung der Stellen und Mittel zu beschließen,
- die von der Hochschule vorzuschlagenden Mitglieder des Hochschulkuratoriums zu benennen,
- zu den Vorschlägen der Fachbereiche für die Berufung von Professorinnen und Professoren und die Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren Stellung zu nehmen,
- im Zusammenhang mit der Festsetzung von Zulassungszahlen über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen beschließen,
- über Pläne zur Förderung von Frauen zu entscheiden,
- den Jahresbericht der Präsidentin oder des Präsidenten entgegenzunehmen,
- den Gesamtentwicklungsplan der Hochschule aufzustellen und zu beschließen.
Kontakt / Geschäftsstelle des Senats
Carmen Jeromin
Büro des Präsidiums
T: +49(0)6241.509-242
E: jeromin@hs-worms.de