Open Access-Publizieren an der HS Worms
„Open Access“ ermöglicht Ihnen einen kostenlosen digitalen Zugang zu wissenschaftlichen Volltexten.
Sie können die veröffentlichten Dokumente im Rahmen der jeweiligen Nutzungsrechte frei nutzen. Die Verwertungsrechte bleiben dabei gewahrt.
Antrag auf Übernahme von APC-Gebühren
Ob die Veröffentlichung Ihres Artikels förderfähig ist, erfahren Sie in der Hochschulbibliothek bei: Stephan Sabel
Sobald Ihr Artikel zur Veröffentlichung in einer Open-Access-Zeitschrift angenommen wurde, können Sie einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der APC-Gebühren stellen. Der Antrag muss alle Vergabekriterien erfüllen.
Liegt Ihnen bereits eine Rechnung vor, können Sie diese zusammen mit dem Antrag einreichen. Die Bibliothek veranlasst anschließend die Bezahlung.
Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- Deckblatt mit den Kontaktdaten der antragstellenden Person an der Hochschule Worms, dem Einreichungsdatum und dem Titel der Open-Access-Publikation.
- Nachweis, dass die antragstellende Person Erstautor der Publikation ist.
- Einen für fachfremde Personen mit akademischer Ausbildung verständlichen Antrag mit maximal zwei DIN-A4-Seiten zuzüglich Anhang (Schriftart: Calibri, Schriftgröße: 11).
- Angaben zur Open-Access-Zeitschrift: Titel, Fachgebiet, Verlag oder Herausgeber, Erscheinungsort sowie Internetadresse.
- Ein Abstract der Open-Access-Publikation mit maximal 1.000 Zeichen.
- Einen Nachweis über das Peer-Review-Verfahren der Zeitschrift sowie die Bestätigung des Verlags, dass das Manuskript angenommen wurde.
- Belege über die Publikationsgebühren (Rechnung oder Angebot).
- Ein Belegexemplar der Open-Access-Publikation als Ausdruck mit URL und/oder DOI der Veröffentlichung. Dieses können Sie nachreichen.
- Einen Hinweis in der Publikation auf die Unterstützung durch die Hochschule Worms.
Die Rechnung muss folgende Kriterien erfüllen:
- Als Rechnungsempfänger muss die Hochschule Worms, ein Fachbereich oder eine Einrichtung der Hochschule Worms angegeben sein.
- Die Rechnung muss Nettobeträge ausweisen.
- Hat der Rechnungssteller seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr., VAT No.) der Hochschule Worms (DE813351149) auf der Rechnung angegeben sein.
Teilnahme der HS Worms am DEAL-Vertrag mit Springer Nature
1) DEAL-Springer Nature
Die Hochschule Worms nimmt an der DEAL-Vereinbarung mit Springer Nature teil.
Die Vereinbarung ermöglicht Ihnen, in einer Fachzeitschrift des Verlags zu veröffentlichen und Ihren Artikel gleichzeitig als Open-Access-Publikation zugänglich zu machen. Außerdem erhalten Hochschulangehörige dauerhaft Zugriff auf die Volltexte der Zeitschriftenartikel des Verlags.
Möglichkeiten der Veröffentlichung
Es stehen zwei Arten der Veröffentlichung zur Auswahl:
- Gold Open Access-Zeitschriften
Rund 600 Zeitschriften, in denen alle Artikel als Open-Access-Publikationen erscheinen. - Hybrid Open Access-Zeitschriften (Open Choice Journals)
Hier entscheiden Autorinnen und Autoren, ob sie ihren Artikel als Open-Access-Publikation veröffentlichen möchten. Die Gebühren für die Open-Access-Veröffentlichung sind durch den Lizenzvertrag abgedeckt.
Wer kann im Rahmen des Vertrages publizieren?
Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschule können als “Corresponding Author” die Open-Access-Optionen der Subskriptionszeitschriften und der Open-Access-Zeitschriften des Verlags nutzen.
Für Veröffentlichungen während der Vertragslaufzeit gelten die Bedingungen des DEAL-Vertrags.