Ausleihregelungen
- Zur Medienausleihe benötigen Studierende ihren Studierendenausweis, Hochschulbedienstete sowie sonstige Nutzerinnen und Nutzer einen Bibliotheksausweis. Dieser Ausweis ist bei einer Ausleihe immer vorzulegen.
- Die Anzahl der Ausleihen ist auf 40 Medien begrenzt.
- Loseblatt-Sammlungen und Zeitungen sind nicht ausleihbar.
Leihfristen
Bücher | 3 Wochen |
| CD-ROM/DVD | 3 Wochen |
| Gebundene Zeitschriften | 5 Tage |
| Einzelhefte einer Zeitschrift | 3 Tage |
| Präsenzexemplare (rotes Band) | Nicht ausleihbar |
| Semesterapparat | 3 Tage (Kurzausleihe) |